Teile der Rede
Die Idee einer Rede von der ersten Idee bis zum öffentlichen Vortrag.
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Hier unterscheidet man Reden im klassischem Sinn (Gerichtsrede) und Reden, die keinen ausdrücklichen Aufbau haben.
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Einleitung einer Rede - klassisch (Gerichtsrede)
- Absicht (Exordium)
- Darlegung der tatsächlichen oder vorgeblichen Einzelumstände (narratio)
- Darlegung der Prämissen, aus denen ein Urteil (Beweissatz, Thesis) (argumentatio)
- Zusammenfassung von naratio und argumentatio +Ankündigung des Schlusses (Peroratio)
Einleitung einer Rede - ohne ausdrücklichen Aufbau
- Absicht (Exordium)
- Darstellung und Widerlegung (Proposito)
- Schlussfolgerung und Zusammenfassung (Tractatio)
- Schlusssatz (Conclusio oder peroratio)
Ausführliche Erläuterungen zu diesem Thema
http://www.mediaculture-online.de/fileadmin/bibliothek/ottmers_rhetorik/ottmers_rhetorik.html
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